Zugelassen zum Besuch sind Entscheidungsträger (Geschäftsführung, Einkauf/ Beschaffung, Marktleitung, Vertrieb, Marketing) aus den Bereichen Nahrungsmittelgroß- und -einzelhandel, Getränkegroß- und -einzelhandel, Handelskooperationen, Drogeriemärkte und Reformhäuser, Handelsvertretungen, Nahrungsmittelimport und -export, Ernährungshandwerk, Ernährungsindustrie und Zulieferer der Ernährungsindustrie.
Ebenso die verantwortlichen Mitarbeiter der Unternehmen des Außer-Haus-Marktes für Lebensmittel und Getränke wie Hotellerie, klassische Gastronomie, System-/ Markengastronomie, Catering, Betriebs-, Gemeinschafts- und Sozialverpflegung.
Weiterhin zugelassen sind die verantwortlichen Mitarbeiter aus den Bereichen Beschaffung und Einsatz von technischen Einrichtungen und Ausstattungen sowie dem Bereich Großküchenplanung und dem Fachhandel für Großküchentechnik.
Die Branchenzugehörigkeit muss beim Kartenkauf für die Anuga nachgewiesen werden (Handelsregisterauszug, Gewerbeschein o.ä.).
Mitarbeiter der Ernährungsinstitute, Ernährungswissenschaftler, Oecothrophologen und Lebensmitteltechnologen haben ebenfalls Zutritt. Studenten und Schüler bestimmter Fachrichtungen können ausschließlich bei dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL) - nach ausdrücklicher Genehmigung - die Besucherlegitimation und die Eintrittskarten erwerben.
Der Fachcharakter der Anuga ist eines der Fundamente für den Erfolg dieser Veranstaltung.