Köln: 04.–08.10.2025 #anuga

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Fachbesucher:innendefinition der Anuga

Anuga Fachbesucherdefinition

Zutritt nur für Fachbesucher:innen: Die Anuga ist eine Fachmesse. Zugelassen zum Besuch sind Entscheider:innen (Geschäftsführung, Einkauf/Beschaffung, Marktleitung, Vertrieb, Marketing) aus den Bereichen Nahrungsmittelgroß- und -einzelhandel, Getränkegroß- und -einzelhandel, Handelskooperationen, Drogeriemärkte und Reformhäuser, Handelsvertretungen, Nahrungsmittelimport und -export, Ernährungshandwerk, Ernährungsindustrie und Zulieferer der Ernährungsindustrie.

Ebenso die verantwortlichen Mitarbeiter:innen der Unternehmen des Außer-Haus-Marktes für Lebensmittel und Getränke wie Hotellerie, klassische Gastronomie, System-/Markengastronomie, Catering, Betriebs-, Gemeinschafts- und Sozialverpflegung.
Weiterhin zugelassen sind die verantwortlichen Mitarbeiter:innen aus den Bereichen Beschaffung und Einsatz von technischen Einrichtungen und Ausstattungen sowie dem Bereich Großküchenplanung und dem Fachhandel für Großküchentechnik. Mitarbeiter der Ernährungsinstitute, Ernährungswissenschaftler, Ökotrophologen und Lebensmitteltechnologen haben ebenfalls Zutritt.

Außerdem sind Fachschulklassen bestimmter Ausbildungsgänge zugelassen. Die Fachschulkarten können ausschließlich beim Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) - nach ausdrücklicher Genehmigung - erworben werden. Beachten Sie bitte, dass an der Messekasse kein Verkauf von Fachschülerkarten erfolgt.

Studierende branchenrelevanter Studiengänge können mit dem entsprechenden Nachweis eine Eintrittskarte im Vorverkauf erwerben, nachdem die Branchenrelevanz der Immatrikulation geprüft wurde.

Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Telefon +49 30 726250-80
Telefax +49 30 726250-85
E-Mail
www.bvlh.net

Die Fachbesucher:innenqualifikation muss beim Erwerb der Eintrittskarte stets nachweisbar sein.