In Deutschland leiden insgesamt schätzungsweise 20-30 Millionen Menschen an einer Allergie. Mehr als 1 Million Menschen reagieren allergisch auf Lebensmittel und deren Be-standteile. Als Allergie bezeichnet man die Reaktion des Immunsystems auf normalerweise harmlose Stoffe. Bei Nahrungs- oder Lebensmittelallergien sind die auslösenden Stoffe im Lebensmittel enthaltene Proteine, z.B. Sojaprotein oder Milchprotein. Die allergische Reaktion ist von Mensch zu Mensch und auch von Auslöser zu Auslöser sehr unterschiedlich. Symptome können Niesen, Schnupfen, Asthma, Haut-reaktionen und Gelenkschmerzen aber auch Magen- und Darmprobleme bis hin zu gefährlicher Atemnot und einem anaphylaktischen Schock sein.
Um Verbraucher*innen über enthaltene Lebensmittelallergene ausreichend zu informieren, wurde mit der Verordnung (EU) 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV) eine gesetzliche Basis geschaffen, die die Kennzeichnung der Allergene bei Lebensmitteln regelt. Hier werden 14 Lebensmittel oder Bestandteile von Lebensmitteln, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, aufgelistet. Beispiele sind glutenhaltiges Getreide, Sojabohnen, Milch, aber auch Eier, Krebstiere und Senf. Diese 14 Nahrungsmittel oder Inhaltsstoffe müssen in der Kennzeichnung der Verpackung deutlich hervorgehoben sein. Aber auch für unverpackte Lebensmittel gelten die Regeln zur Allergenkennzeichnung. So sind die Lebensmittel und Inhaltsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können z.B. auch auf Speisekarten anzugeben. Darüber hinaus finden sich auch freiwillige Spurenkennzeichnungen auf vielen Lebensmitteln.
Die Nachweismethoden für Lebensmittelallergene werden weltweit stetig verbessert und erweitert. Um Ihr Produkt gemäß den gesetzlichen Vorgaben in den Verkehr bringen zu können, bietet Ihnen die GBA Group eine umfangreiche und kompetente Beratung sowie eine Vielzahl von produktspezifischen Analysen an.
Um Verbraucher*innen über enthaltene Lebensmittelallergene ausreichend zu informieren, wurde mit der Verordnung (EU) 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV) eine gesetzliche Basis geschaffen, die die Kennzeichnung der Allergene bei Lebensmitteln regelt. Hier werden 14 Lebensmittel oder Bestandteile von Lebensmitteln, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, aufgelistet. Beispiele sind glutenhaltiges Getreide, Sojabohnen, Milch, aber auch Eier, Krebstiere und Senf. Diese 14 Nahrungsmittel oder Inhaltsstoffe müssen in der Kennzeichnung der Verpackung deutlich hervorgehoben sein. Aber auch für unverpackte Lebensmittel gelten die Regeln zur Allergenkennzeichnung. So sind die Lebensmittel und Inhaltsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können z.B. auch auf Speisekarten anzugeben. Darüber hinaus finden sich auch freiwillige Spurenkennzeichnungen auf vielen Lebensmitteln.
Die Nachweismethoden für Lebensmittelallergene werden weltweit stetig verbessert und erweitert. Um Ihr Produkt gemäß den gesetzlichen Vorgaben in den Verkehr bringen zu können, bietet Ihnen die GBA Group eine umfangreiche und kompetente Beratung sowie eine Vielzahl von produktspezifischen Analysen an.
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